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Der Unterricht > Französisch > Lehrpläne

Für das Antoniuskolleg geltende Lehrpläne:



Die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer am AK orientiert sich selbstverständlich an den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW.
Für die Sekundarstufe I gelten z. Zt. (November 2008) Lehrpläne und Kernlehrpläne, die sich leicht unterscheiden, je nachdem, ob sie sich auf das fünfjährige (G 8) oder sechsjährige (G 9) Sek. I – Modell beziehen. Kernlehrpläne für die fünfjährige Sek. I (G 8) sind derzeit (bezogen auf Französisch) für die Jahrgangsstufen  6, 7 und 8 in Kraft. Für die anderen Jahrgangsstufen gelten, sukzessive auslaufend bis zum Juli 2010, die Lehrpläne und Kernlehrpläne für die sechsjährige Sek. I (G 9).
In den Kernlehrplänen werden die vier Kompetenzbereiche Kommunikation, Methodik, Sprachbeherrschung und interkulturelle Kompetenz ausgewiesen. (Details sind zu finden im Internet unter www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de). Diese Kompetenzbereiche sind in den eingeführten Lehrwerken angemessen berücksichtigt.
Die Arbeit in der Sek. II ist natürlicherweise ausgerichtet auf die jeweiligen Ziele, die mit den unterschiedlichen Kursen erreicht werden können. Sowohl für die Schülerinnen und Schüler, die Französisch in der Sek. II als weitergeführte Fremdsprache belegt haben, als auch für diejenigen, die erst in der 11. (demnächst 10.) Jahrgangsstufe mit Französisch beginnen, muss das Fach Abiturfach werden können, wenn auch in verschiedenen Niveaus. Deshalb richtet sich die Arbeit in den Oberstufenkursen nach den „Vorgaben für die zentrale Abiturprüfung“ des Landes. Da diese Vorgaben von Jahr zu Jahr jedoch leichte Abänderungen erfahren, muss bzgl. der unterrichtlichen Voraussetzungen verwiesen werden auf die Internetseite www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/


 
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