Die Schule > Schülertransport
Sehr geehrte Eltern,
die gesetzliche Verordnung zu den Schülerfahrtkosten verlangt von uns eine genaue Prüfung des Anspruchs jedes Schülers / jeder Schülerin auf Nutzung jeglichen Busverkehrs.
Die Kostenübernahme für die Fahrten zum Antoniuskolleg erfolgt, wenn
der einfache Schulweg zum nächstgelegenen Gymnasium in der Sekundarstufe I über 3,5 Kilometer (Sekundarstufe II mehr als 5 Kilometer) beträgt oder als besonders gefährlich eingestuft wird. Diese Schüler sind freifahrtberechtigt.
Für nicht freifahrtberechtigte Schüler besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig mit dem Schulbus befördert zu werden (siehe Merkblatt „Informationen über die Schülerbeförderung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid“).
Für nicht freifahrtberechtigte Schüler aus benachbarten Gemeinden und Städten gilt: Die Fahrtkosten werden übernommen, wenn das nächstgelegene Gymnasium keine Kapazitäten in den jeweiligen Eingangsklassen frei hat.
Im Falle einer positiven Prüfung Ihres Antrages, gilt die Bewilligung auf Übernahme der Fahrtkosten durch den Schulträger – vorbehaltlich etwaiger Gesetzesänderungen - bis zum Ende der Schullaufbahn Ihres Kindes (Ausnahme: Wohnortwechsel / neuer Antrag).
Für alle Schüler, die mit dem Linienbus der RSVG zur Schule fahren, bieten wir das Schülerticket an. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus dem Schreiben „Informationen zum Schülerticket“.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Fahrtkostenübernahme nicht gewährt werden kann, wenn uns der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten nicht fristgerecht mit den Anmeldeunterlagen eingereicht wird.
Schulverwaltung Antoniuskolleg, den 30. Oktober 2009
53819 Neunkirchen-Seelscheid, Pfarrer-Schaaf-Straße 1
Telefon: 02247 / 9177-55 Frau Bongartz, Frau Wittkowski
Telefax: 02247 / 9177-11
E-Mail: verwaltung@adm.antoniuskolleg.de
Anträge und Informationen für die Schülerbeförderung
Schülertransport
An die Eltern aller Fahrschüler
( RSVG / Schulbus / Winterscheider Spezialverkehr )
30. Oktober 2009
Sehr geehrte Eltern,
die gesetzliche Verordnung zu den Schülerfahrtkosten verlangt von uns eine genaue Prüfung des Anspruchs jedes Schülers / jeder Schülerin auf Nutzung jeglichen Busverkehrs.
Die Kostenübernahme für die Fahrten zum Antoniuskolleg erfolgt, wenn
der einfache Schulweg zum nächstgelegenen Gymnasium in der Sekundarstufe I über 3,5 Kilometer (Sekundarstufe II mehr als 5 Kilometer) beträgt oder als besonders gefährlich eingestuft wird. Diese Schüler sind freifahrtberechtigt.
Für nicht freifahrtberechtigte Schüler besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig mit dem Schulbus befördert zu werden (siehe Merkblatt „Informationen über die Schülerbeförderung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid“).
Für nicht freifahrtberechtigte Schüler aus benachbarten Gemeinden und Städten gilt: Die Fahrtkosten werden übernommen, wenn das nächstgelegene Gymnasium keine Kapazitäten in den jeweiligen Eingangsklassen frei hat.
Im Falle einer positiven Prüfung Ihres Antrages, gilt die Bewilligung auf Übernahme der Fahrtkosten durch den Schulträger – vorbehaltlich etwaiger Gesetzesänderungen - bis zum Ende der Schullaufbahn Ihres Kindes (Ausnahme: Wohnortwechsel / neuer Antrag).
Für alle Schüler, die mit dem Linienbus der RSVG zur Schule fahren, bieten wir das Schülerticket an. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus dem Schreiben „Informationen zum Schülerticket“.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Fahrtkostenübernahme nicht gewährt werden kann, wenn uns der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten nicht fristgerecht mit den Anmeldeunterlagen eingereicht wird.
Schulverwaltung Antoniuskolleg, den 30. Oktober 2009
53819 Neunkirchen-Seelscheid, Pfarrer-Schaaf-Straße 1
Telefon: 02247 / 9177-55 Frau Bongartz, Frau Wittkowski
Telefax: 02247 / 9177-11
E-Mail: verwaltung@adm.antoniuskolleg.de
Anträge und Informationen für die Schülerbeförderung
1.
Informationen für alle Fahrschüler
2. Fahrtkostenantrag
3. Informationen zum Schulbusausweis
4. Antrag Schulbusausweis
5. Informationen zum Schülerticket
6. Antrag VRS-Schülerticket
2. Fahrtkostenantrag
3. Informationen zum Schulbusausweis
4. Antrag Schulbusausweis
5. Informationen zum Schülerticket
6. Antrag VRS-Schülerticket

